17. Mai 2021
VR Banken unterstützen das Flussfestival in Wolfratshausen
Wolfratshausen – Die Wolfratshausener Kulturamtsleiterin Marlene Schretzenmaier geht fest davon aus, dass das mittlerweile 5. Flussfestival vom 9. bis 25. Juli an der alten Floßlände stattfinden kann. Unterstützt wird die Durchführung der 18 Veranstaltungen (Kabarett, Theater, Konzerte) von den beiden Großsponsoren VR Bank München Land eG und Raiffeisenbank Isar-Loisachtal eG.
„Die beiden Banken unterstützen seit Jahren als treuer Partner kulturelle Projekte der Stadt Wolfratshausen. Gerade in dieser komplizierten Zeit ist dieses Engagement ein großartiger Vertrauensbeweis und eine wertvolle Investition in das Wiederaufblühen der Kultur“, erklärte Kulturamtsmitarbeiter Andreas Kutter bei einem Pressegespräch. Die VR Bank München Land eG und die Raiffeisenbank Isar-Loisachtal eG haben jeweils 150 Karten für verschiedene Veranstaltungen im Vorverkauf erworben. Jedes Mitglied der beiden Banken, das im Bürgerbüro Wolfratshausen Tickets für das Festival erwirbt und dabei seine goldene Bankkarte vorzeigt, erhält 10 Euro Rabatt auf seine Eintrittskarte (1x Vergünstigung auf eine Eintrittskarte).
Die erstmalige Kooperation der beiden VR Banken begrüßen auch Raiffeisenbank-Vorstandsmitglied Uwe Massong und VR Bank-Vorstand Andreas Müller. „Das Flussfestival soll nach vielen abgesagten Veranstaltungen auch wieder ein Stück Normalität für alle Kulturschaffenden herstellen“, hofft Müller.
Zwischen dem 9. und 25. Juli sind insgesamt 18 Veranstaltungen aus den Bereichen Musik, Kabarett und Theater vorgesehen. Zugesagt haben unter anderem Laith Al-Deen, Django Asül, Lisa Fitz und Josef Brustmann. Kulturamtsleiterin Marlene Schretzenmaier zeigte sich beim Sponsorentreffen am Loisachufer zuversichtlich, dass das Flussfestival unter veränderten Voraussetzungen stattfinden kann. Statt der bisherigen Zuschauertribüne mit insgesamt 435 Sitzplätzen wird diesmal ein Festzelt mit 200 Plätzen errichtet. Zutritt haben voraussichtlich nur Geimpfte und Personen, die ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis vorweisen bzw. einen Nachweis zur überstandenen Corona-Krankheit erbringen.
