- Sparbrief ab 1.000 Euro mit bis zu 2,40% p.a. Zinsen ab 12 Monaten Laufzeit
Sparbriefangebot der VR Bank München Land eG
Sichere Erträge mit unserem Sparbrief
Legen Sie Ihr Erspartes als Sparbrief bei Ihrer VR Bank München Land eG an. Der Anlagebetrag ist für unterschiedliche Laufzeiten (siehe Kondition) gebunden – ohne jedes Risiko. Sie erhalten jährlich eine garantierte Zinsgutschrift. Am Ende der Laufzeit können Sie sofort wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.
Ihre Vorteile
- Sichere Geldanlage ohne Kursrisiko
- Garantierter und fester Zinssatz über die gewählte Laufzeit
- Anlagebetrag ab 1.000 Euro
- Die Zinsen stehen Ihnen zum Jahresende frei zur Verfügung (Umbuchung auf ein Giro- oder Sparkonto)
- Ihre Geldanlage ist vollumfänglich durch die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) geschützt
Unsere aktuellen Konditionen
Mindestanlagebetrag | Laufzeit und Zins p.a. | ||||
---|---|---|---|---|---|
12 Monate (1 Jahr) |
18 Monate (1,5 Jahre) |
24 Monate (2 Jahre) |
36 Monate (3 Jahre) |
48 Monate (4 Jahre) |
|
1.000,00 EUR | 2,40% | 2,30% | 2,10% | 2,00% | 2,00% |
(Konditionen freibleibend und gültig bis auf Weiteres, maximaler Anlagebetrag 1 Mio. Euro)
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Häufige Fragen zum Sparbrief
Optimal für eine längere Anlagedauer
Beim Sparbrief werden Zinssatz und Laufzeit bei Vertragsabschluss festgelegt. Sie wissen also schon bei Erwerb des Sparbriefs, wann Ihnen die Bank das Geld wieder auszahlen wird und wie hoch die Zinsen ausfallen werden. In der Regel beträgt die Laufzeit mehrere Jahre. Wählen Sie als Anlagedauer eine Zeitspanne aus, in der Sie Ihr Geld auf keinen Fall benötigen. Denn Sie können nicht vorzeitig darüber verfügen.
In der Regel gilt: Je länger die Laufzeit und je höher das Kapital, desto höher sind die Zinsen. Allerdings sind die Zinssätze bei Sparbriefen normalerweise niedriger als bei anderen Anlageformen wie beispielsweise Aktien oder Investmentfonds. Doch für Sparer, die ihr Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen und es risikolos investieren möchten, sind Sparbriefe eine gute Option.
Eine Alternative zum Sparbrief ist das Festgeld, eine andere Form der Bankeinlage. Die Laufzeit dieser Anlageform ist in der Regel kürzer. Während Festgeldverträge meist zwischen einem Monat und maximal einem Jahr laufen, können Sparbriefe Laufzeiten von bis zu zehn Jahren haben. Dies bietet Planungssicherheit und ermöglicht eine langfristige Finanzplanung. Mehr über das Festgeldkonto erfahren Sie von Ihrem Bankberater.
Der Sparbrief ist eine Erfindung der Vereinsbank Wiesbaden, der heutigen Wiesbadener Volksbank. Sie gab den ersten Sparbrief 1964 aus. 1967 folgten weitere Raiffeisenbanken und andere Geldinstitute. Seit Jahrzehnten erfreut sich der sehr sichere Sparbrief großer Beliebtheit. In der Regel verursacht er keine Kosten und überzeugt mit sehr guten Konditionen. Sie brauchen nur ein Girokonto bei der ausgebenden Bank. Vergessen Sie nicht, Ihren Freistellungsauftrag zu überprüfen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR Bank München Land eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR Bank München Land eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
Um herauszufinden, welche Anlageform die richtige ist, müssen viele Aspekte betrachtet und gegeneinander abgewogen werden. In einem Gespräch mit Ihrem Bankberater erfahren Sie mehr über die verschiedenen Anlagemöglichkeiten und erarbeiten gemeinsam eine Anlagestrategie, die genau zu Ihnen passt. Er berät Sie auch zu kurzfristigen Geldanlagen wie dem Festgeld. Ziehen Sie auch gerne in Betracht, Mitglied ihrer Bank zu werden und Genossenschaftsanteile zu kaufen. Sie profitieren dann jährlich von einer attraktiven Dividende.