Zum OnlineBanking
Älterer und jüngerer Mann stehen in einer Arbeitshalle und besprechen Arbeitsdokumente

Geschäftskonto

Ein Geschäftskonto ist die Grundlage Ihres professionellen Zahlungsverkehrs. Mit den Kontomodellen Ihrer VR Bank München Land eG wickeln Sie Ihre Buchungen dabei einfach und schnell ab. Dazu gibt es eine girocard und wenn Sie möchten auch eine Kreditkarte.

Jetzt Termin vereinbaren

    Lohn und Gehalt einfach auszahlen

    Auf Wunsch mit Firmenkreditkarte

    Betriebsmittelkredit für mehr Spielraum

    Das Firmenkonto für alle

    Das Geschäftskonto ist so facettenreich wie seine Namen, denn es wird auch Firmenkonto oder Gewerbekonto genannt. Gemeint ist aber immer dasselbe: eine zuverlässige Lösung für den Zahlungsverkehr Ihres Unternehmens.

    Bei unseren Kontomodellen ist für alle etwas dabei. Egal ob Sie freiberuflich arbeiten, gründen möchten oder bereits ein Unternehmen führen: Unsere Geschäftskontomodelle passen zu Ihren Bedürfnissen.

    Das geht alles

    OnlineBanking und VR Banking App für Firmenkunden

    Zahlungsverkehr in Deutschland, Europa oder weltweit abwickeln

    Gratis girocard

    Banking per Software

     

    Diese Vorteile bietet Ihnen das Geschäftskonto

    • Unsere zertfizierten Zahlungsverkehrsberater beraten Sie
      umfassend und zeigen Ihnen eine Vielzahl von Optimierungsmöglichkeiten auf
    • Unsere Gewerbekundenberater als Ansprechpartner vor Ort in der Region
    • Bankgeschäfte über eine moderne Online-Plattform oder Wahl der passenden Banking-Software abwickeln
    • Sicherer Zahlungsverkehr - weltweit
    • Einfache Abwicklung von Lohn- und Gehaltszahlungen
    • Finanzieller Spielraum mit einem Betriebsmittelkredit beziehungsweise Kontokorrentkredit

     

    Das passende Konto für Ihr Business finden - Geschäftskonto "Kompakt"

    Geschäftskonto "Kompakt"
    Kontoführungsgebühr pro Monat9,95 Euro
    Buchungsposten0,40 Euro
    Beleglose Online-Einreichung als Einzelposten0,15 Euro
    Belegose Online-Einreichung als Sammelposten
    Berechnung je zusätzlicher Posten
    0,10 Euro
    Beleghafte Einreichung als Einzelposten0,50 Euro
    Beleghafte Einreichung als Sammelposten
    Berechnung je zusätzlicher Posten
    0,25 Euro
    Echtzeit-Überweisungen werden gemäß des Einreichungswegs bepreist (Gebührengleichheit)-
    Dauerauftragsverwaltung (Einrichtung/Änderung/Löschung und Ausführung)inklusive
    Dienstleistungen
    girocard V PAYinklusive
    Kostenlose Bargeldversorgung an allen Geldautomaten der Volks- und Raiffeisenbanken im Rahmen des BankCard-Servicenetzesinklusive
    Kontoauszug im elektronischen Postfachkostenlos
    Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker0,50 Euro
    Kontoauszug per Postversand zzgl. Porto0,50 Euro
    Bareinzahlung von Münzgeld - je Safebag5,00 Euro
    Ausgabe von Rollen (Münzen) - je Rolle0,20 Euro

    Konto in wenigen Schritten eröffnen

    Um Ihr Geschäftskonto zu eröffnen, brauchen wir diese Dokumente von Ihnen:

    • ein Ausweisdokument zur Identifizierung/Legitimation und
    • ggf. einen Gesellschaftervertrag, eine Gesellschafterliste oder eine Gründungsurkunde.
    • eine Gewerbeanmeldung oder einen aktuellen Handelsregisterauszug
    • Ihre Wirtschafts-ID/Steueridentifikationsnummer
    • einen aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister – bei juristischen Personen

    Damit eröffnen Sie Ihr Geschäftskonto für Unternehmen in allen gängigen Rechtsformen außer Vereinen in wenigen Schritten online.   

    Weitere Services & Leistungen für Sie

    Zwei Männer im Anzug unterhalten sich auf einem Parkplatz vor einer geöffneten Autotür

    Firmenkreditkarte

    Mit unseren Firmenkreditkarten heben Sie weltweit Bargeld ab oder bezahlen bargeldlos.

    Zwei lächelnde Männer im Beratungsgespräch vor einem Bankschalter

    Gesetzliche Kontenwechselhilfe

    Wir unterstützen Sie gemäß Zahlungskontengesetz beim Wechsel Ihres Kontos zu uns.

    FAQ zum Geschäftskonto

    Wann brauche ich ein Geschäftskonto?

    Firmen brauchen ein Geschäftskonto in erster Linie zur Abwicklung finanzieller Angelegenheiten des Betriebs. Die dürfen bei juristischen Personen nicht über ein Privatkonto abgewickelt werden. Bei Kleinunternehmerinnen und -unternehmern sieht das anders aus. Sie müssen nicht zwingend ein Geschäftskonto eröffnen. Aber auch sie profitieren von den Vorteilen des Kontos, denn berufliche und private Ausgaben lassen sich so gut voneinander trennen.

    Welches Geschäftskonto eignet sich für Gründerinnen und Gründer?

    Ihre VR Bank München Land eG unterstützt Sie gerne dabei, das passende Konto für Ihr Unternehmen zu finden.

    Wie bekomme ich einen Betriebsmittelkredit?

    Sie beantragen Ihren Betriebsmittelkredit direkt bei der Kontoeröffnung oder zu einem späteren Zeitpunkt. Ob wir den Kredit bewilligen, hängt unter anderem von Ihrer Bonität ab. Ihre VR Bank München Land eG führt dazu in der Regel ein Rating durch und prüft Ihre Unternehmensunterlagen.

    Wie kann ich außerhalb des EU- und EWR-Raums Zahlungen anweisen?
    • Bei allen Zahlungen,
       

      • die in Länder außerhalb des EWR gehen,
      • die zum Beispiel in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
      • die in einer anderen Währung als Euro ausgeführt werden sollen,
      • bei denen Sie weder IBAN noch BIC verwenden,
      • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,

      unterstützen wir Sie mit entsprechenden Auslandszahlungsverkehrsangeboten – zum Beispiel dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

    Müssen die Angaben bei Kontoeröffnung mit denen aus dem Transparenzregister übereinstimmen?

    Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind wir bei der Kontoeröffnung verpflichtet, Ihre Angaben mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister zu vergleichen. Weichen Ihre Angaben ab, müssen wir dies dem Transparenzregister melden. Bitte stellen Sie daher vor der Kontoeröffnung sicher, dass Ihre Angaben bei der Kontoeröffnung mit den Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.

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