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Junger Landwirt pflegt Ringelblumen in einem Gewächshaus

Wachstumssparen

Mit Wachstumssparen legen Sie Ihr Geld sicher an und bleiben dabei auf Wunsch flexibel. Unser Wachstumssparen bietet steigende Zinsen mit der Laufzeit. Außerdem können Sie einen individuellen Zugriff auf Ihre Geldanlage vereinbaren.

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    Sicher

    Feste Zinsen, nach vereinbarter Staffel steigend

    Individuell

    Laufzeit abgestimmt auf Ihre Ziele

    Einfach

    Einmalanlage ohne laufende Verpflichtungen

    So funktioniert's

    Sie legen Ihr Geld für die angegebene Laufzeit mit der Staffelverzinsung an. Die Konditionen bleiben über die gesamte Zeit garantiert. Bei Bedarf haben Sie nach Ablauf der vereinbarten Kündigungssperrfrist im Rahmen der Sonderbedingungen Zugriff auf Ihr Guthaben.

    Wenn Sie für das OnlineBanking freigeschaltet sind, können Sie das Wachstumssparen direkt online eröffnen. Natürlich begrüßen wir Sie auch gerne bei uns vor Ort und nehmen Ihren Antrag persönlich auf.

    Infografik Wachstumssparen: Je länger die Spardauer, desto mehr wachsen die Zinsen.

    Produktdetails

    Legen Sie Ihr Geld als Wachstumssparen an. Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie mit uns die Laufzeit und einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt. Diese Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.

    Individuellen Zugriff vereinbaren

    Sie können während der Laufzeit – gegebenenfalls nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist – bei Bedarf  im Rahmen der Sonderbedingungen für den Sparverkehr auf Ihr Geld zugreifen. Bestimmen Sie individuell, wann Sie über Ihr Geld verfügen.  Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, kann das zu einer Beendigung der Sonderzinsvereinbarung führen.

    Konditionen für das Wachstumssparen Ihrer VR Bank München Land eG

    Wachstumssparen 5 Jahre

    LaufzeitjahrZinssatz p.a. 
    1. Jahr1,85 %
    2. Jahr2,00 %
    3. Jahr2,15 %
    4. Jahr2,30 %
    5. Jahr2,50 %

    Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag, die Sperrfrist von 12 Monaten sowie die Kündigungsfrist von 3 Monaten.

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    Geld anlegen mit Plan – Ihre weiteren Möglichkeiten

    Wir helfen Ihnen dabei, durch den Dschungel der Anlageprodukte zu finden. Wenn das Wachstumssparen nicht das Richtige für Sie ist, entscheiden Sie sich doch einfach für eine Alternative: Festgeld und Sparbrief bieten Ihnen feste Laufzeiten und Zinssätze – ideal, wenn Sie auf ein bestimmtes Ziel hin sparen. Das Kündigungsgeld hingegen macht Sie dank Kündigungsmöglichkeit flexibler.

    Ein Mann arbeitet glücklich in seinem Garten

    Festgeld

    Geldanlage mit fester Laufzeit ohne Zinsschwankungen  

    Mutter und Tochter schaukeln

    Sparbrief

    Ihr Geld ist fest angelegt und Sie erhalten attraktive Zinsen.

    Eine vierkäpfige Familie am Strand: Ein Kind lächelt und sitzt Huckepack bei seinem Vater

    Kündigungsgeld

    Ihre Anlagedauer ist flexibel und Sie erhalten attraktive Zinsen.

    FAQ zum Wachstumssparen

    Kann ich meine Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

    Nein, Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

    Was ist die maximale Laufzeit?

    Sie können Ihr Geld bis zu fünf Jahre in Wachstumssparen anlegen.

    Wann bekomme ich die Zinsen?

    Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Kalenderjahres. Die Gutschrift kann auch auf vom Wachstumssparen abweichenden Konten gutgeschrieben werden.

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer