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Common Reporting Standard

Wir brauchen Ihre Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit

Mit dem Common Reporting Standard (CRS) können Staaten seit dem 1. Januar 2016 untereinander Finanzdaten austauschen, um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu bekämpfen. In Deutschland wurde der CRS durch das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) umgesetzt. Wir sind deshalb verpflichtet, Sie zu fragen, ob Sie im Ausland steuerlich ansässig sind. Dazu benötigen wir eine Selbstauskunft von Ihnen, die Sie bequem mithilfe Ihres OnlineBankings bei uns einreichen können. Liegt eine steuerliche Ansässigkeit im Ausland vor, leitet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Informationen zu Konten und Kapitalerträgen an die zuständigen ausländischen Finanzbehörden weiter.

Standard zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung

Wen betrifft der Common Reporting Standard?

Dem Common Reporting Standard unterliegen nicht nur Banken: Neben Finanzinstituten sind auch bestimmte Versicherungsunternehmen – zum Beispiel Lebensversicherungs­unternehmen – betroffen.

 

Wer ist meldepflichtig?

Der CRS betrifft Konten und Depots von

  • natürlichen Personen, die im Ausland steuerlich ansässig sind,
  • Unternehmen, die im Ausland steuerlich ansässig sind,
  • bestimmten Gesellschaften, die ihre Erträge zum Großteil aus Finanzanlagen beziehen, an denen Personen mit steuerlicher Ansässigkeit im Ausland zu mindestens 25 Prozent beteiligt sind.

Wir sind daher in diesen Fällen nach dem Finanz­konten­Informations­austausch­gesetz dazu verpflichtet, die betreffenden Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.

 

Wer erhält meine Informationen?

Im Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz steht außerdem, dass Gesellschaften oder Unternehmen generell gemeldet werden, wenn sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben.

Das BZSt leitet diese Daten an andere Staaten weiter und erhält im Austausch Daten ausländischer Finanzinstitute über Steuerpflichtige, die in Deutschland ansässig sind.

 

Welche Informationen meldet meine Bank dem Fiskus?

Ihre VR Bank München Land eG meldet dem BZSt:

Was muss ich melden?

Meldepflichtig sind Finanzkonten, also bankübliche Einlagekonten wie Kontokorrent-, Spar- und Termineinlagen, sowie Wertpapierdepots von Kontoinhaberinnen und Kontoinhabern oder wirtschaftlich Berechtigten, die in einem CRS-Land steuerlich ansässig sind. Ebenso meldepflichtig sind Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge sowie Bruttoerlöse aus Einlösung, Veräußerung oder Abtretung von Finanzinstrumenten. Darüber hinaus sind Konten und Depots von natürlichen Personen sowie von Unternehmen bzw. Gesellschaften betroffen, die entweder Sitz, Gründung oder Adresse in einem CRS-Land aufweisen, oder an denen Personen zu mindestens 25 Prozent beteiligt sind, die in einem CRS-Land steuerlich ansässig sind.

Prüfung Ihrer Kundendaten

Finden wir bei der Überprüfung Ihrer Kundendaten Hinweise darauf, dass Sie in einem ausländischen CRS-Teilnehmerstaat steuerlich ansässig sind, informieren und bitten wir Sie, Ihren Status zur steuerlichen Ansässigkeit zu klären.

Mögliche Hinweise auf eine steuerliche Ansässigkeit im Ausland sind beispielsweise:

  • Es liegt keine deutsche Telefonnummer vor, sondern eine Nummer aus einem anderen CRS-Staat.
  • Ihre aktuelle Post- oder Hausanschrift liegt nicht in Deutschland, sondern in einem anderen CRS-Staat.
  • Es liegt eine Handlungs- oder Verfügungsvollmacht beziehungsweise Zeichnungsberechtigung zugunsten einer Person mit Anschrift in einem anderen CRS-Staat vor.

Bestätigen oder Widerlegen der steuerlichen Ansässigkeit

Sie können uns auf unsere Anfrage hin bestätigen, dass Sie im Ausland steuerlich ansässig sind. Dann übermitteln wir Ihre Steuerdaten jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Belege einzureichen, um zu beweisen, dass Sie nicht im Ausland ansässig sind. Wenn wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, müssen wir Ihre Kontodaten an das BZSt melden.

Gesetzliche Grundlagen und weiterführende Informationen

Mehr zum Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen:

Haben Sie noch Fragen zum Common Reporting Standard?

FAQ zum Common Reporting Standard

Warum muss die VR Bank München Land eG steuerlich relevante Informationen über Kundinnen und Kunden melden, die im Ausland steuerlich ansässig sind?

Um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu bekämpfen, ist Ihre Bank durch das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes dazu verpflichtet. Die Informationen werden an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt und von dort an die zuständigen ausländischen Finanzbehörden weitergeleitet.

Wann genau bin ich steuerlich im Ausland ansässig?

Das hängt von den Vorschriften des jeweiligen Staates ab. Dabei zählen meist in erster Linie der Wohnsitz bzw. der Unternehmenssitz oder der Sitz der Geschäftsleitung. Es ist möglich, in mehreren Staaten gleichzeitig steuerlich ansässig zu sein.

Warum darf die VR Bank München Land eG die Daten der Kundinnen und Kunden weitergeben?

Nach § 3 Abs. 2 des FKAustG sind Banken verpflichtet, die Daten und Informationen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Nach § 8 dieses Gesetzes müssen Banken die so gewonnenen Daten weitergeben.

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