1. Anerkennung und Einhaltung der Menschenrechte
Der Auftragnehmer erkennt die Menschenrechte an und hält sie ein. Dies gilt insbesondere für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
2. Keine Kinder- und Zwangsarbeit
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben ein Mindestalter gemäß der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Konvention 138. Das Mindestalter darf weder unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, noch unter 15 Jahren liegen. Zwangsarbeit einschließlich Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Häftlingsarbeit praktiziert, toleriert oder unterstützt der Auftragnehmer nicht. Strengere lokale rechtliche Maßstäbe sind vorrangig zu beachten.
3. Gewährleistung fairer Entlohnung und fairer Arbeitsbedingungen
Der Auftragnehmer zahlt seinen Angestellten für einen angemessenen Lebensunterhalt ausreichende und angemessene Löhne. Er hält gesetzliche Mindestlöhne ein. Der Auftragnehmer gewährleistet faire Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeiter. Er hält nationale Gesetze und Verordnungen über Arbeitszeiten und Arbeitssicherheit sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein.
4. Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Der Auftragnehmer gesteht seinen Mitarbeitern Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen zu.
5. Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Der Auftragnehmer gewährleistet die entsprechende Arbeitssicherheit für seine Mitarbeiter, um Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Er hält dabei mindestens die rechtlichen lokalen Anforderungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ein. Der Auftragnehmer sorgt für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mindestens gemäß der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), sofern gesetzliche Normen geringere Anforderungen formulieren oder diese fehlen.
6. Nicht-Diskriminierung
Der Auftragnehmer schließt jede Form der Diskriminierung (bspw. aufgrund Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Meinung oder sozialer Herkunft) mindestens entsprechend den Benachteiligungsverboten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus. Alle Mitarbeiter sind vor Belästigung am Arbeitsplatz, insbesondere sexueller Art, zu schützen.
7. Keine Korruption
Der Auftragnehmer akzeptiert keine Form von Korruption oder Bestechung; er lässt sich in keiner Weise darauf ein.
Der Auftragnehmer erklärt hiermit, dass er die vorstehenden Anforderungen zur Kenntnis genommen hat, umsetzt und bereit ist, die Einhaltung der Anforderungen durch die Abgabe einer Selbstauskunft (Lieferantenfragebogen) zu dokumentieren. Sollten wir konkrete Bedenken im Hinblick auf die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen durch den Auftragnehmer haben, ist dieser grundsätzlich auch bereit, uns nach vorheriger Abstimmung mit ihm zu ermöglichen, die Einhaltung der Nachhaltigkeitsvereinbarung bei ihm vor Ort zu überprüfen.