Vorwort

Die als Weltkulturerbe von der UN anerkannte Genossenschaftsidee verbindet seit ihrer Entstehung vor über 170 Jahren wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlich nachhaltigem Handeln. Die Kraft unserer Gruppe basiert auf gemeinsamen genossenschaftlichen Werten sowie einer Kultur der Offenheit und der Transparenz. Wir fördern den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft und handeln zusammen mit unseren Kunden, Mitgliedern und Mitarbeitenden in Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft: Für Menschen, Umwelt und Regionen.

Nachhaltige regionale Wirtschaftsstrukturen leisten einen bedeutenden Beitrag zur Bewältigung der globalen Herausforderungen, denn diese erweisen sich als widerstandsfähig in Krisensituationen, sichern Wohlstand, Arbeitsplätze und Lebensqualität in den Städten und Gemeinden. Als Genossenschaftliche FinanzGruppe sind wir in den Regionen aktiv und heimatverbunden – und damit prädestiniert, gemeinsam mit unseren Stakeholdern nachhaltige Entwicklungen in den Regionen aktiv zu unterstützen.

Die folgenden Informationen zur Nachhaltigkeit gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der VR Bank München Land eG und ihren Lieferanten und Dienstleistern und bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung. Wirtschaftlicher Erfolg hat daher immer im Einklang mit Umwelt und Gesellschaft zu stehen.

Anwendungsbereich

Im Folgenden präzisieren wir die Erwartungen an alle Geschäftspartner. Die Erwartungen orientieren sich u.a. an den Prinzipien des UN Global Compact aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung, der vom BME (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.) verabschiedeten BME-Verhaltensrichtlinie „Code of Conduct“, sowie den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen).

Wir erwarten, dass unsere Geschäftspartner auch für die Einhaltung dieser Anforderungen durch ihre Lieferanten und Subunternehmer Sorge tragen, diese thematisieren und abfragen.

Nachhaltigkeitserklärung bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit Geschäftspartnern (Auftragnehmer)

Die im Folgenden aufgeführten Erwartungen stellen Mindestanforderungen in diesem Zusammenhang dar und erheben somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir erwarten, dass der Auftragnehmer die jeweils geltenden Gesetze und Regelungen sowie internationalen Standards wahrt und achtet. Strengere nationale rechtliche Maßstäbe am Sitz des Auftraggebers sind vorrangig zu beachten.

I. Ökonomische Verantwortung

Die VR Bank München Land eG strebt eine faire und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung mit ihren Geschäftspartnern an und wir übernehmen Verantwortung gegenüber den Lieferanten, der Umwelt und der Gesellschaft. Wir erwarten von unseren Lieferanten daher einen auf dauerhaftes und nachhaltiges Handeln ausgerichteten Geschäftsbetrieb.

II. Ökologische Verantwortung

Wir erwarten folgendes:

1. Einhaltung der rechtlichen Anforderungen

Der Auftragnehmer sorgt für einen ausreichenden Umweltschutz. Hierbei erfüllt er mindestens die lokalen bzw. nationalen rechtlichen Anforderungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer sollte ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtssicherheit etabliert haben.

2. Minimierung der Umweltbelastung

Der Auftragnehmer minimiert Umweltbelastungen und verbessert seine Umweltschutzmaßnahmen kontinuierlich. Auf Verlangen legt er den Nachweis der eingeleiteten Maßnahmen vor. Der Auftragnehmer sollte regelmäßig Vorschläge zur Verbesserung der Umweltleistung im Rahmen der Geschäftsbeziehung unterbreiten, sowie Ziele zur Reduzierung der Umweltbelastung definieren und daraus konkrete Maßnahmen ableiten.

3. Organisatorische Maßnahmen im Umweltmanagement

Der Auftragnehmer betreibt nachweislich ein systematisches und organisatorisch verankertes Umweltmanagement bzw. baut dieses nachweislich auf.

III. Soziale Verantwortung

1. Anerkennung und Einhaltung der Menschenrechte

Der Auftragnehmer erkennt die Menschenrechte an und hält sie ein. Dies gilt insbesondere für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

2. Keine Kinder- und Zwangsarbeit

Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben ein Mindestalter gemäß der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Konvention 138. Das Mindestalter darf weder unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, noch unter 15 Jahren liegen. Zwangsarbeit einschließlich Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Häftlingsarbeit praktiziert, toleriert oder unterstützt der Auftragnehmer nicht. Strengere lokale rechtliche Maßstäbe sind vorrangig zu beachten.

3. Gewährleistung fairer Entlohnung und fairer Arbeitsbedingungen

Der Auftragnehmer zahlt seinen Angestellten für einen angemessenen Lebensunterhalt ausreichende und angemessene Löhne. Er hält gesetzliche Mindestlöhne ein. Der Auftragnehmer gewährleistet faire Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeiter. Er hält nationale Gesetze und Verordnungen über Arbeitszeiten und Arbeitssicherheit sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein.

4. Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

Der Auftragnehmer gesteht seinen Mitarbeitern Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen zu.

5. Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Der Auftragnehmer gewährleistet die entsprechende Arbeitssicherheit für seine Mitarbeiter, um Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Er hält dabei mindestens die rechtlichen lokalen Anforderungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ein. Der Auftragnehmer sorgt für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mindestens gemäß der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), sofern gesetzliche Normen geringere Anforderungen formulieren oder diese fehlen.

6. Nicht-Diskriminierung

Der Auftragnehmer schließt jede Form der Diskriminierung (bspw. aufgrund Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Meinung oder sozialer Herkunft) mindestens entsprechend den Benachteiligungsverboten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus. Alle Mitarbeiter sind vor Belästigung am Arbeitsplatz, insbesondere sexueller Art, zu schützen.

7. Keine Korruption

Der Auftragnehmer akzeptiert keine Form von Korruption oder Bestechung; er lässt sich in keiner Weise darauf ein.

Der Auftragnehmer erklärt hiermit, dass er die vorstehenden Anforderungen zur Kenntnis genommen hat, umsetzt und bereit ist, die Einhaltung der Anforderungen durch die Abgabe einer Selbstauskunft (Lieferantenfragebogen) zu dokumentieren. Sollten wir konkrete Bedenken im Hinblick auf die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen durch den Auftragnehmer haben, ist dieser grundsätzlich auch bereit, uns nach vorheriger Abstimmung mit ihm zu ermöglichen, die Einhaltung der Nachhaltigkeitsvereinbarung bei ihm vor Ort zu überprüfen.