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Kunden werben Kunden

Für jeden Neukunden erhalten Sie eine 25 Euro Prämie

Die besten Empfehlungen kommen von Familie und Freunden. Gerade dann, wenn es um den passenden Finanzpartner geht. Ihre Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel und Ihre Empfehlung ist uns wichtig. Wir haben Ihre Erwartungen erfüllt? Dann teilen Sie Ihre positive Erfahrung mit Familie und Freunden.

Wir bedanken uns mit 25 Euro auf Ihr Konto oder spenden 50 Euro an eine gemeinnützige Organisation in unserer Region.

Uns als Bank empfehlen

Einverständnis von geworbenen Neukunden einholen, dass wir die Person kontaktieren dürfen

Neukunde gewinnen

Formular ausfüllen und abschicken - dann kann die geworbene Person entscheiden, ob sie Neukunde wird

Prämie erhalten

Unter Einhaltung der Voraussetzungen erhalten Sie Ihre ausgewählte Prämie

Voraussetzungen

So erhalten Sie die Empfehlungs-Prämie

Nimmt der empfohlene Neukunde Ihre Empfehlung an, erfolgt die Gutschrift in der Regel etwa zwei Monate nach Vertragsabschluss unter folgenden Voraussetzungen:

  • Empfehlungen können nur von Kunden der VR Bank München Land eG abgegeben werden, die ein aktives Girokonto haben und das OnlineBanking mit unserer VR Banking App nutzen.
  • Die geworbene Person ist volljährig, eröffnet erstmalig ein Girokonto bei der VR Bank München Land eG und nutzt das OnlineBanking mit unserer VR Banking App.
  • Das neue Girokonto der geworbenen Person wird als Hauptbankkonto geführt. Es müssen also regelmäßige Zahlungseingänge (Gehalt, Ausbildungsvergütung, Bafög, Rente oder Miete von mindestens 500 Euro monatlich) auf dem neuen Girokonto eingehen.
  • Bei Jugendlichen, Schülern, Studenten, Auszubildenden, Wehr- und Zivildienstleistenden bis zum 28. Geburtstag reicht ein Dauerauftrag über Taschengeld und ein Sparplan ab 25 Euro.
  • Die Anwerbung des Neukunden muss vor Kontoeröffnung der geworbenen Person erfolgen.
  • Ausgeschlossen sind gegenseitiges Werben bei Gemeinschaftskonten, Selbstwerbungen sowie Werbungen als Unternehmer oder zu einem sonstigen gewerblichen Zweck.
  • Die werbende Person erhält die Prämie, wenn die geworbene Person ein Girokonto eröffnet hat, sich ordnungsgemäß legitimiert hat und die auf Abschluss des Kontovertrags gerichtete Willenserklärung der geworbenen Person nicht widerrufen wurde und die ersten Geldeingänge erfolgt sind.
  • Im Falle von Missbrauch durch die werbende oder geworbene Person hat die VR Bank München Land eG das Recht, die Prämie nicht zu gewähren. Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn die werbende Person den Link ohne Einwilligung der geworbenen Person an diese versendet oder die geworbene Person das Konto ersichtlich nur zu dem Zweck eröffnet, die Prämie zu erhalten, ohne dass eine dauerhafte Nutzung des Kontos angestrebt ist.
  • Die VR Bank München Land eG kann die Teilnahmebedingungen aufgrund technischer, organisatorischer oder rechtlicher Anpassungen jederzeit ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Mitteilung auf der Website der VR Bank München Land eG. Änderungen der Prämie bleiben vorbehalten.