Kurze Entscheidungswege: Unsere Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Ob im Vor­stand, Auf­sichts­rat oder der Ver­t­re­ter­ver­samm­lung - bei uns ste­hen die genos­sen­schaft­li­chen Prin­zi­pien auch nach 100 Jah­ren im Vor­der­grund.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer VR Bank München Land eG leitet die Bank eigenverantwortlich, ver­tritt sie nach außen und führt die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

v.l.n.r.: Michaela Gebauer, Andreas Müller (Vorstandssprecher), Alexander Langowski

Der Vor­stand ver­tritt die Bank gegenüber Drit­ten und lei­tet die Geschäfte unter eige­ner Ver­ant­wor­tung. Jeder Vor­stand besteht aus min­des­tens zwei hauptamt­li­chen Geschäfts­lei­tern, die persönlich und fach­lich geeig­net sein müssen. Der Vor­stand wird durch den Auf­sichts­rat beru­fen.

Für den Vor­stand der VR Bank München Land eG sind zwei Dinge beson­ders wich­tig:

  • Kurze Ent­schei­dungs­wege
  • Kom­pe­tenz vor Ort

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Aufsichtsratsvorsitzender

Marc Rosendahl (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat Funktion Beruf
Marc Rosendahl Vorsitzender Geschäftsführer
Gerhard Strobel stellv. Vorsitzender Steuerberater
Marcus Fritsch Aufsichtsratsmitglied
Geschäftsführer
Martin Füger Aufsichtsratsmitglied Geschäftsführer
Brigitte Koch Aufsichtsratsmitglied Dipl.-Agrarwirtin

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Alle Gremien im Überblick
Die Vertreterversammlung Wird jährlich ein­be­ru­fen. Die von den Mit­g­lie­dern gewählten Ver­t­re­ter stim­men z. B. über die Gewinn­ver­wen­dung ab. 
Der Vorstand Der Vor­stand ver­tritt die Genos­sen­schafts­bank nach außen und lei­tet sie unter eige­ner Ver­ant­wor­tung.
Der Auf­sichts­rat Der Auf­sichts­rat bes­tellt, über­wacht und berät den Vor­stand.

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