- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Kurze Entscheidungswege: Unsere Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Ob im Vorstand, Aufsichtsrat oder der Vertreterversammlung - bei uns stehen die genossenschaftlichen Prinzipien auch nach 100 Jahren im Vordergrund.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer VR Bank München Land eG leitet die Bank eigenverantwortlich, vertritt sie nach außen und führt die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Mitglieder des Vorstandes
Der Vorstand vertritt die Bank gegenüber Dritten und leitet die Geschäfte unter eigener Verantwortung. Jeder Vorstand besteht aus mindestens zwei hauptamtlichen Geschäftsleitern, die persönlich und fachlich geeignet sein müssen. Der Vorstand wird durch den Aufsichtsrat berufen.
Für den Vorstand der VR Bank München Land eG sind zwei Dinge besonders wichtig:
- Kurze Entscheidungswege
- Kompetenz vor Ort
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Aufsichtsratsvorsitzender
Die Mitglieder des Aufsichtsrats
Aufsichtsrat | Funktion | Beruf |
---|---|---|
Marc Rosendahl | Vorsitzender | Geschäftsführer |
Gerhard Strobel | stellv. Vorsitzender | Steuerberater |
Marcus Fritsch | Aufsichtsratsmitglied |
Geschäftsführer |
Martin Füger | Aufsichtsratsmitglied | Geschäftsführer |
Brigitte Koch | Aufsichtsratsmitglied | Dipl.-Agrarwirtin |
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.